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   RG, 19.03.1908 - Rep. IV. 322/07   

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https://dejure.org/1908,178
RG, 19.03.1908 - Rep. IV. 322/07 (https://dejure.org/1908,178)
RG, Entscheidung vom 19.03.1908 - Rep. IV. 322/07 (https://dejure.org/1908,178)
RG, Entscheidung vom 19. März 1908 - Rep. IV. 322/07 (https://dejure.org/1908,178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann ein Vertrag über den Ausschluß der Tierhalterhaftung nur dann festgestellt werden, wenn sich annehmen läßt, daß die Beteiligten an den Eintritt eines Tierschadens gedacht haben?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tierschade; stillschweigender Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 67, 431
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BFH, 18.12.1972 - II R 89/70
    Dabei muß zwar jede Vertragspartei im Verhältnis zur anderen diejenige Auslegung gegen sich gelten lassen, die nach der Verkehrsauffassung die gewöhnliche und regelmäßige ist; nicht der gedachte, sondern der kundgegebene Wille ist maßgebend (Urteil des Reichsgerichts vom 19. März 1908 - IV 322/07 -, RGZ 67, 431 (433); vgl. § 118 Abs. 1 BGB ).
  • BFH, 07.04.1976 - II R 89/70

    Schenkungsteuerrechtliche Beurteilung - Gegenstand der Schenkung - Recht als

    Dabei muß zwar jede Vertragspartei im Verhältnis zur anderen diejenige Auslegung gegen sich gelten lassen, die nach der Verkehrsauffassung die gewöhnliche und regelmäßige ist; nicht der gedachte, sondern der kundgegebene Wille ist maßgebend (Urteil des Reichsgerichts vom 19. März 1908 IV 322/07, RGZ 67, 431 (433); vgl § 118 Abs. 1 BGB ).
  • BFH, 07.04.1976 - II R 87/70

    Schenkungsteuerrechtliche Beurteilung - Gegenstand der Schenkung - Recht als

    Dabei muß zwar jede Vertragspartei im Verhältnis zur anderen diejenige Auslegung gegen sich gelten lassen, die nach der Verkehrsauffassung die gewöhnliche und regelmäßige ist; nicht der gedachte, sondern der kundgegebene Wille ist maßgebend (Urteil des Reichsgerichts vom 19. März 1908 IV 322/07, RGZ 67, 431 [433]; vgl. § 118 Abs. 1 BGB).
  • BGH, 15.06.1966 - Ib ZR 55/64

    Urheberrechtlicher Schutz eines Werbespruchs - Begriff des Schriftwerks -

    Dabei ist das gesamte Verhalten der Parteien zu berücksichtigen (RGZ 67, 431, 433).
  • BFH, 27.10.1970 - II S 4/70

    Ernstliche Zweifel - Schenkung - Vollwertige Forderung - Auflage - Erwerb eines

    Zwar muß jede Vertragspartei im Verhältnis zur anderen diejenige Auslegung gegen sich gelten lassen, die nach der Verkehrsauffassung die gewöhnliche und regelmäßige ist (RGZ 117, 102 (105); nicht der gedachte, sondern der kundgegebene Wille ist maßgebend (RGZ 67, 431 (433)).
  • BGH, 28.06.1957 - VIII ZR 237/56

    Rechtsmittel

    Innere, unausgesprochen gebliebene Absichten sind ungeeignet, die abgegebene Erklärung zu beseitigen oder an ihre Stelle gesetzt zu werden (RGZ 67, 431, 433).
  • BGH, 23.11.1955 - IV ZR 102/55

    Rechtsmittel

    Ein Wille, der rein innerlich geblieben und nach außen nicht erkennbar geworden ist, ist dagegen unbeachtlich (RGZ 67, 431 [433]; 131, 343 [350]).
  • BFH, 27.10.1970 - II S 2/70

    Ernstliche Zweifel - Schenkung - Vollwertige Forderung - Auflage - Erwerb eines

    Zwar muß jede Vertragspartei im Verhältnis zur anderen diejenige Auslegung gegen sich gelten lassen, die nach der Verkehrsauffassung die gewöhnliche und regelmäßige ist (RGZ 117, 102 [105]; nicht der gedachte, sondern der kundgegebene Wille ist maßgebend (RGZ 67, 431 [433]).
  • BGH, 25.06.1969 - IV ZR 739/68

    Abschluss eines Unterhaltsvertrages - Anrechnung von Geschäftsgewinnen auf

    Maßgebend ist für eine rechtsgeschäftliche Einigung nur der erklärte Wille (RGZ 67, 431, 433; BGHZ 47, 75, 78) [BGH 03.02.1967 - VI ZR 114/65].
  • BGH, 10.04.1969 - IV ZR 707/68

    Auslegung eines Unterhaltsvertrages - Allgemeinen Regel von der Berücksichtigung

    Diese innere Tatsache könnte aber einen Erklärungsgehalt nur gewonnen haben und Teil einer von beiden Parteien vollzogenen Einigung geworden sein, wenn sie irgendwie in die Außenwelt gelangt und dem anderen Vertragspartner erkennbar geworden wäre; denn maßgebend ist nur der erklärte Wille (RGZ 67, 431, 433; BGHZ 47, 75, 78) [BGH 03.02.1967 - VI ZR 114/65].
  • BGH, 21.03.1956 - V ZR 96/54

    Rechtsmittel

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